Eine Abmahnung vom Arbeitgeber zu bekommen ist eine unschöne Angelegenheit, welche das persönliche Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen sowie das Beschäftigungsverhältnis gefährden kann und negative Vermerke in der Personalakte zur Folge hat. Falls es einmal dazu kommen sollte, ist es umso wichtiger, dass Sie sich korrekt verhalten um das Problem souverän zu lösen.
Ist die Abmahnung gerechtfertigt?
Bevor Sie über irgendwelche Schritte nachdenken um gegen die Abmahnung vorzugehen, sollten Sie ehrlich zu sich selbst sein und darüber entscheiden ob Sie wirklich etwas getan haben, was die Abmahnung, wenn auch vielleicht übertrieben, jedoch zumindest begründet sein lässt. In diesem Fall sollten Sie es unterlassen übertriebene Schritte einzuleiten und ein ruhiges, klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen. Dies lässt zwar nicht die Abmahnung verschwinden, jedoch nimmt es zwischenmenschliche Spannungen heraus, wodurch Ihr weiteres Arbeitsverhältnis langfristig angenehmer wird. Ein Schuldeingeständnis und eine ehrliche Entschuldigung wirken manchmal Wunder. Spontane Reaktionen jeglicher Art sollten Sie in jedem Fall unterlassen, auch wenn Ihr Vorgesetzter Sie für ein Gespräch zu sich bittet! Nehmen SIe die Abmahnung erst einmal gelassen und und unkommentiert an.
Hinnehmen oder dagegen vorgehen?
Anders sieht die Sache aus, wenn die Abmahnung definitiv haltlos gewesen ist. In dem Fall können Sie dagegen vorhegen, sollten sich jedoch trotzdem überlegen, ob das in Ihrem eigenen Interesse ist. Vor allem bei Kleinigkeiten, die Ihnen in absehbarer Zeit nicht wieder passieren werden und bei einem langfristigen und ansonsten guten Arbeitsverhältnis lohnt es sich nicht unbedingt umfangreiche Schritte einzuleiten. Die Folgen könnten ein nachhaltig geschädigtes Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten und ein schlechteres Betriebsklima sein. Manchmal ist es dies nicht wert!
In kleinen Schritten vorgehen
Wenn Sie nun entschieden haben, dass der Zwischenfall zu ernst war und die Abmahnung Ihr Arbeitszeugnis ernsthaft verschlechtern würde, dann sollten Sie dagegen vorgehen. Trotzdem sollten Sie dabei nicht direkt über das Ziel hinaus schießen.
Nehmen Sie sich Zeit für eine Stellungnahme
Mit der schriftlichen Abmahnung fordern viele Arbeitgeber zu einer schriftlichen Stellungnahme Ihrerseits auf und setzen gleichzeitig eine sehr kurze Frist. Diese Frist ist unzulässig. Antworten Sie fristgerecht knapp und höflich, dass diese Frist unzulässig ist, Sie jedoch zeitnah eine umfassende Stellungnahme nachreichen werden. Schieben Sie dies jedoch nicht auf, sondern notieren SIe sich sofort Dinge, die Sie dazu mitteilen wollen. Dies ist wichtig, damit Ihnen später Ihr Erinnerungsvermögen keinen Streich spielt!
Kein unmittelbares Schuldeingeständnis
Wenn Sie eine schriftliche Abmahnung persönlich überreicht bekommen, dann verlangen Arbeitgeber, dass Sie den Erhalt schriftlich quittieren und auch die Richtigkeit des Inhalts schriftlich bestätigen. Dies ist ebenfalls unzulässig. Weisen Sie Ihren Vorgesetzten freundlich darauf hin, dass Sie dies nicht tun müssen und auch nicht tun möchten. Tun Sie dies doch, versperrt es Ihnen direkt viele Wege um gegen die Abmahnung vorzugehen.
Gründe für die Abmahnung erörtern
Um gezielt gegen die Abmahnung vorgehen zu können ist es wichtig, dass Sie die vermeintlichen Geschehnisse rekonstruieren. Notieren Sie sich alle Details, sammeln Sie nachvollziehbare Gegenbeweise und überlegen Sie, an welchen Stellen es zu Missverständnissen oder Pannen gekommen sein könnte, für welche Sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Je umfassender und gründlicher Sie hierbei vorgehen, desto vollständiger und stichhaltiger wird Ihre Gegendarstellung.
Entschuldigung unter Vorbehalt
Falls die Abmahnung zwar auf Tatsachen beruht, jedoch übertrieben war, dann ist eine eingeschränkte Entschuldigung sinnvoll. Gestehen Sie dem Vorgesetzten gegenüber eine mögliche(!) Schuld ein und bitten Sie um Entschuldigung. Dies beruhigt im Zweifelsfall die gesamte Atmosphäre im Betrieb.
Anwalt konsultieren
Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Oft haben Abmahnungen formale Mängel oder gar keine rechtliche Grundlage. Dadurch werden sie unwirksam und müssen aus Ihrer Akte wieder entfernt werden.
Stellungnahme abgeben?
In manchen Fällen macht es Sinn sich ruhig zu verhalten und auf eine Stellungnahme vollständig zu verzichten. Manchmal kann der Arbeitgeber Vehlverhalten und ein schlechtes Arbeitsverhältnis aus dem Grund für die Abmahnung und der Stellungnahme zu einem vorgeschobenen Kündigungsgrund erklären. Besteht diese Gefahr nicht, sollten Sie eine Stellungahme abgeben.
Klärung im Betrieb
In manchen Fällen kann eine Beschwerde beim Betriebsrat oder Personalrat helfen. Wenn Ihnen Fehler oder Versäumnisse vorgeworfen werden und Personalmangel oder Überstunden ein bekanntes Problem im Betrieb sind, kann eine Teilschuld dem Betrieb zukommen, wodurch die Abmahnung relativiert oder vollständig zurückgenommen werden muss.
Rechtliche Schritte
Im Zuge Ihres anwaltlichen Beratungsgesprächs sollten Sie klären, ob eine Klage erfolgreich und sinnvoll wäre. In den meisten Fällen, insbesondere außerhalb des öffentlichen Dienstes, wird dies jedoch nicht der Fall sein und Ihrem Arbeitsverhältnis eher schaden als nutzen. Hilfe können Sie bei https://abmahnungshilfe.de/ finden.